Als Vermieter bist du steuerpflichtig – aber auch abzugsberechtigt. Wer die Spielregeln kennt, zahlt erheblich weniger. Dieser Leitfaden erklärt alle wichtigen Steuerfragen für Immobilieninvestoren.
1. Einkommensteuer auf Mieteinnahmen
- AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
- AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
- Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
- Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)

Mieteinnahmen werden als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" (§ 21 EStG) der Einkommensteuer unterworfen. Steuersatz: Dein persönlicher Einkommensteuersatz (14–42 %).
Wichtig: Nicht die Bruttomiete, sondern der Überschuss (Einnahmen minus Werbungskosten) wird besteuert.
2. Absetzbare Werbungskosten (Auswahl)
Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.
- Kreditzinsen (nicht Tilgung!)
- Grundsteuer
- Hausverwaltungskosten
- Instandhaltung und Reparaturen
- AfA (Abschreibung: 2 % oder 2,5 % des Gebäudeanteils)
- Fahrtkosten zum Objekt (0,30 €/km)
- Maklergebühren (bei Neuvermietung)
- Steuerberaterkosten (Anteil für Mieteinnahmen)
Vollständige Liste: Werbungskosten für Vermieter
3. Umsatzsteuer bei Vermietung

Wohnraumvermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Ausnahmen:
- Gewerberaumvermietung: Option zur Umsatzsteuer möglich (19 %)
- Möblierte Kurzzeitvermietung (Airbnb etc.): kann umsatzsteuerpflichtig sein
- Kleinunternehmerregelung: unter 22.000 € Umsatz = keine USt-Pflicht
4. Spekulationssteuer beim Verkauf
Verkaufst du eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren: Gewinn ist voll steuerpflichtig. Nach 10 Jahren: steuerfrei. Selbstgenutzte Immobilien: nur 3 Jahre Haltefrist. Mehr: Spekulationsfrist erklärt.
5. Grundsteuer
Laufende Steuer auf Grundbesitz, die als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden kann. Nach der Reform 2025 neu berechnet. Mehr: Grundsteuerreform 2025.
Praktische Steuertipps
- Steuerberater beauftragen (rechnet sich ab ~2 Objekten)
- Alle Belege sammeln und digital archivieren
- Renovierungen vor Einzug: Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten klären (unterschiedliche Abzugsmöglichkeit!)
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG): Innerhalb von 3 Jahren maximal 15 % des Kaufpreises reparieren, sonst Aktivierungspflicht
Rendite nach Steuern
Berechne deine Nettorendite nach Kosten: Nettorendite-Rechner. AfA-Berechnung: AfA einfach erklärt.
Steuern als Vermieter: Das Wichtigste kompakt
Als Vermieter zahlst du Einkommensteuer auf den Überschuss aus Mieteinnahmen minus Werbungskosten. Werbungskosten umfassen: Schuldzinsen, Abschreibung (AfA), Verwaltungskosten, Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungen, Fahrtkosten. Im ersten Steuerjahr liegt der Werbungskostenüberschuss oft bei null oder im Minus – das reduziert deine Steuerlast aus anderen Einkommen. Ab dem zweiten Jahr werden Mieteinnahmen als positive Einkünfte steuerlich erfasst. Die Spekulationsfrist: Wenn du eine Immobilie unter zehn Jahren hältst und dann verkaufst, wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nach zehn Jahren: steuerfrei. Das ist einer der größten Steuervorteile der Immobilienanlage. Steueroptimierung | AfA erklärt.
Weitere Steuer-Themen: Alle Steuer-Abzüge | Anlage V Tipps
Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| ✓ AfA senkt Steuerlast jährlich | ✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit |
| ✓ Werbungskosten sofort absetzbar | ✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden |
| ✓ Verluste aus V+V verrechenbar | ✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J. |
| ✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a. | ✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten |
| ✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie | ✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand |
AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?
| Immobilientyp | AfA-Satz | Laufzeit | Steuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert |
|---|---|---|---|
| Normgebäude (Bj. ab 1925) | 2,0 %/Jahr | 50 Jahre | 2.000 €/Jahr × Steuersatz |
| Älteres Gebäude (Bj. vor 1925) | 2,5 %/Jahr | 40 Jahre | 2.500 €/Jahr × Steuersatz |
| Denkmal (§ 7i EStG) | 9 % (8J) + 7 % (4J) | 12 Jahre | bis 9.000 €/Jahr × Steuersatz |
| Neubau ab 2023 (§ 7b EStG) | 5 %/Jahr | 20 Jahre | 5.000 €/Jahr × Steuersatz |
Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.

