Die Eigenbedarfskündigung ist das einzige Mittel, mit dem Vermieter einen Mieter kündigen können, ohne dass dieser etwas falsch gemacht hat. Aber das Instrument ist an strenge Voraussetzungen geknüpft — wer Fehler macht, verliert vor Gericht.

Wann ist Eigenbedarf zulässig?

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • Mietpreisbremse: max. 10 % über Mietspiegel bei Neuvermietung (Stand: April 2026)
  • Kappungsgrenze Mieterhöhung: 20 % in 3 Jahren (ggf. 15 %) (Stand: April 2026)
  • Mietkaution: max. 3 Nettokaltmieten (Stand: April 2026)
  • Kündigungsfrist Vermieter (> 8 J.): 9 Monate (Stand: April 2026)
  • Betriebskostenabrechnung: spätestens 12 Monate nach Periode (Stand: April 2026)
Eigenbedarfskündigung: Wann geht das und wie machst du es richtig?

Nach § 573 BGB kann ein Vermieter kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Berechtigte Personen: der Vermieter selbst, Ehepartner/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern — in Ausnahmefällen auch Nichten, Neffen, Hausangestellte. Details erklärt unser Eigenbedarfskündigungs-Ratgeber.

Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung

Eigenbedarfskündigung: Wann geht das und wie machst du es richtig?
Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie den Wohnungszustand bei Einzug lückenlos mit Fotos und einem unterschriebenen Übergabeprotokoll. Im Streitfall gilt: Wer keinen Beweis hat, trägt das Risiko. Normale Abnutzung (Kratzer, verblasste Tapeten) zahlt grundsätzlich der Vermieter — nicht der Mieter.

  • Der Bedarf muss real und konkret sein — nicht nur theoretisch
  • Die Wohnung muss für die genannte Person "vernünftig und nachvollziehbar" geeignet sein
  • Kein gleichwertiger freier Ersatzwohnraum in derselben Liegenschaft vorhanden
  • Kein missbräuchlicher Eigenbedarf (Vorwand für höhere Miete)

Kündigungsfristen beachten

Eigenbedarfskündigung: Wann geht das und wie machst du es richtig?

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer:

MietdauerKündigungsfrist
Unter 5 Jahre3 Monate
5–8 Jahre6 Monate
Über 8 Jahre9 Monate

Form der Kündigung

Eigenbedarfskündigung: Wann geht das und wie machst du es richtig?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, den Kündigungsgrund genau benennen (welche Person braucht die Wohnung, warum, seit wann) und das genaue Datum des Mietendes nennen. Vage Formulierungen reichen nicht — Gerichte schauen genau hin. Nutze einen Fachanwalt für den ersten Entwurf. Mehr zu Paragrafen: Mietrecht-Paragrafen für Vermieter.

Widerspruch des Mieters

Der Mieter kann widersprechen — das nennt sich Härteklausel (§ 574 BGB). Härtefälle: Hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, keine Ersatzwohnung findet sich. Das Gericht wägt dann ab: Vermieterinteresse vs. Mieterinteresse. Gerichte entscheiden sehr unterschiedlich — das Risiko bleibt.

Was nach Auszug zu beachten ist

Eigenbedarfskündigung: Wann geht das und wie machst du es richtig?

Wenn der Vermieter die Wohnung nach Eigenbedarfskündigung nicht selbst nutzt (sondern z.B. teurer weitervermietet), haftet er auf Schadensersatz — Umzugskosten, Mietdifferenz, Maklercourtage des Mieters. Das kann sehr teuer werden. Eigenbedarf muss also wirklich genutzt werden. Im Zusammenhang: Vermietete Wohnung kaufen — was beim Kauf mit Mietern gilt.

Alternativlösung: Einigung statt Kündigung

Oft ist ein Einigungsvertrag günstiger: Abfindung für freiwilligen Auszug (3-6 Monatsmieten), Umzugskostenübernahme, Übergangsfrist. Das ist schneller, günstiger und sicherer als ein Gerichtsverfahren — und für beide Seiten berechenbarer.

Weitere Mietrecht-Themen: Mietrecht Grundlagen | Kündigung alle Fälle | Eigenbedarf kündigen

Mieter korrekt auswählen — der Prozess

  1. Schritt 1: Exposé schalten: Zielgruppe definieren (Familien, Singles, Studenten)
  2. Schritt 2: Bewerbungsunterlagen anfordern: Schufa, Einkommensnachweise (3 Monate), ggf. Bürgschaft
  3. Schritt 3: Bonitätsprüfung durchführen: Einkommen mindestens 3× Kaltmiete
  4. Schritt 4: Übergabeprotokoll lückenlos erstellen: Fotos + Unterschrift beider Parteien
  5. Schritt 5: Mietvertrag rechtssicher gestalten: aktuelles Muster von Vermieterverbänden nutzen

Mieterhöhungs-Optionen im Überblick

MethodeMaximale ErhöhungVoraussetzung
Vergleichsmiete (§ 558 BGB)20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze)Mietspiegel/Vergleichswohnungen
Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)8 % der Modernisierungskosten p.a.Ankündigung 3 Monate vorher
Staffelmiete (§ 557a BGB)Frei vereinbar, aber Mietpreisbremse beachtenSchriftliche Vereinbarung
Indexmiete (§ 557b BGB)Gekoppelt an VerbraucherpreisindexSchriftliche Vereinbarung

Kündigungsfristen — was gilt wann?

KündigungsgrundGesetzliche GrundlageFrist
Mieter (ordentlich)§ 573c BGBImmer 3 Monate
Vermieter: Wohndauer < 5 Jahre§ 573c BGB3 Monate
Vermieter: Wohndauer 5–8 Jahre§ 573c BGB6 Monate
Vermieter: Wohndauer > 8 Jahre§ 573c BGB9 Monate
Eigenbedarf§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGBWie oben, benötigt Begründung
Zahlungsverzug (fristlos)§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGBSofort (bei 2 Monatsmieten Rückstand)
BGH-Urteil zur Eigenbedarfskündigung

Der BGH (Az. VIII ZR 127/17) hat klargestellt: Eine vorgäustäuschte Eigenbedarfskündigung verpflichtet den Vermieter zu Schadensersatz. Der Mieter hat Anspruch auf alle zusätzlichen Umzugs- und Wohnkosten. Eigenbedarf muss konkret und nachweisbar sein — abstrakte Pläne genügen nicht.

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter stark — aber Vermieter haben bei korrekter Vorgehensweise deutlich mehr Rechte als oft gedacht. Die WEG-Reform 2020 hat Modernisierungen einfacher gemacht. Die Mietpreisbremse bleibt 2026 in den meisten Ballungsräumen aktiv. Der größte Fehler vieler Vermieter: unzureichende Dokumentation. Wer Einzugsprotokoll, Bonitätsprüfung und Mietvertrag korrekt aufsetzt, hat im Streitfall fast immer die besseren Karten.