Die Mietkaution beträgt maximal 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden — wer das nicht tut, riskiert Probleme. Hier ist alles, was du wissen musst.

Korrekte Anlage der Kaution

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • Mietpreisbremse: max. 10 % über Mietspiegel bei Neuvermietung (Stand: April 2026)
  • Kappungsgrenze Mieterhöhung: 20 % in 3 Jahren (ggf. 15 %) (Stand: April 2026)
  • Mietkaution: max. 3 Nettokaltmieten (Stand: April 2026)
  • Kündigungsfrist Vermieter (> 8 J.): 9 Monate (Stand: April 2026)
  • Betriebskostenabrechnung: spätestens 12 Monate nach Periode (Stand: April 2026)
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Die Kaution muss auf einem separaten, insolvenzgeschützten Konto angelegt werden — nicht auf deinem privaten Girokonto oder vermischt mit Betriebsmitteln. Zulässige Anlageformen:

  • Mietkautionskonto (Sparbuch auf Namen des Mieters, verpfändet)
  • Mietkautionssparbuch
  • Mietkautionsdepot (Wertpapiere, falls vertraglich vereinbart)
  • Bankbürgschaft des Mieters (Bürgschaftsgebühren trägt der Mieter)

Wichtig: Die Zinsen aus der Kaution gehören dem Mieter — nicht dem Vermieter. Bei Rückgabe: Kaution + angesammelte Zinsen zurückgeben.

Wann muss die Kaution zurückgegeben werden?

Mietkaution anlegen und zurückgeben: Alles was Vermieter wissen müssen
Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie den Wohnungszustand bei Einzug lückenlos mit Fotos und einem unterschriebenen Übergabeprotokoll. Im Streitfall gilt: Wer keinen Beweis hat, trägt das Risiko. Normale Abnutzung (Kratzer, verblasste Tapeten) zahlt grundsätzlich der Vermieter — nicht der Mieter.

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist — aber die Rechtsprechung hat sich auf 3-6 Monate nach Auszug eingespielt. Innerhalb dieser Zeit muss der Vermieter prüfen: Mietrückstände, Schäden über normale Abnutzung hinaus, ausstehende Nebenkostenabrechnung.

Behält der Vermieter zu lange zu viel ein, kann der Mieter klagen und Zinsen + Schadensersatz fordern.

Was darf einbehalten werden?

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Zulässige Einbehalte aus der Kaution:

  • Mietrückstände
  • Kosten für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen
  • Ausstehende Nebenkosten (wenn Abrechnung noch aussteht: Teilbetrag zurückhalten)
  • Kosten für unterlassene Schönheitsreparaturen (nur wenn wirksam vereinbart)

Nicht zulässig: Einbehalten wegen normaler Abnutzung (Dübellöcher, vergilbte Tapete nach langer Mietdauer, leichte Kratzer). Mehr zur Abrechnung: Häufige Abrechnungsfehler.

Übergabeprotokoll schützt beide Seiten

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Ein detailliertes Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug ist der beste Schutz vor Kautionsstreitigkeiten. Dokumentiere: Zustand jedes Raums, Zählerstand, alle vorhandenen Mängel, Schlüsselanzahl. Fotos mit Datum. Beide Parteien unterschreiben. Ohne Protokoll ist es dein Wort gegen das des Mieters — das verlierst du vor Gericht oft.

Sonderfall: Insolvenz des Vermieters

Weil die Kaution getrennt vom Vermögensanlegen muss, ist sie bei Insolvenz des Vermieters geschützt — der Mieter bekommt sie zurück, nicht der Insolvenzverwalter. Vermieter, die die Kaution auf dem eigenen Konto halten: Das ist rechtswidrig und kann Schadenersatzpflichten auslösen. Nutze den Cashflow-Rechner, um sicherzustellen, dass deine Liquiditätsplanung die Kaution als "nicht verfügbares Geld" berücksichtigt.

Mieter korrekt auswählen — der Prozess

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  1. Schritt 1: Exposé schalten: Zielgruppe definieren (Familien, Singles, Studenten)
  2. Schritt 2: Bewerbungsunterlagen anfordern: Schufa, Einkommensnachweise (3 Monate), ggf. Bürgschaft
  3. Schritt 3: Bonitätsprüfung durchführen: Einkommen mindestens 3× Kaltmiete
  4. Schritt 4: Übergabeprotokoll lückenlos erstellen: Fotos + Unterschrift beider Parteien
  5. Schritt 5: Mietvertrag rechtssicher gestalten: aktuelles Muster von Vermieterverbänden nutzen

Mieterhöhungs-Optionen im Überblick

MethodeMaximale ErhöhungVoraussetzung
Vergleichsmiete (§ 558 BGB)20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze)Mietspiegel/Vergleichswohnungen
Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)8 % der Modernisierungskosten p.a.Ankündigung 3 Monate vorher
Staffelmiete (§ 557a BGB)Frei vereinbar, aber Mietpreisbremse beachtenSchriftliche Vereinbarung
Indexmiete (§ 557b BGB)Gekoppelt an VerbraucherpreisindexSchriftliche Vereinbarung

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter stark — aber Vermieter haben bei korrekter Vorgehensweise deutlich mehr Rechte als oft gedacht. Die WEG-Reform 2020 hat Modernisierungen einfacher gemacht. Die Mietpreisbremse bleibt 2026 in den meisten Ballungsräumen aktiv. Der größte Fehler vieler Vermieter: unzureichende Dokumentation. Wer Einzugsprotokoll, Bonitätsprüfung und Mietvertrag korrekt aufsetzt, hat im Streitfall fast immer die besseren Karten.