Die Grundsteuerreform war eine der größten Steuerreformen der letzten Jahrzehnte. Seit Januar 2025 gilt das neue System. Was hat sich konkret geändert?

Was sich geändert hat

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
  • AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
  • Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
  • Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)
Grundsteuerreform 2025: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Das Bundesverfassungsgericht kippte 2018 die alten Einheitswerte (aus 1964 / Ost 1935) als verfassungswidrig. Lösung: Neubewertung aller Grundstücke nach aktuellem Bodenwert, Nettokaltmiete und weiteren Faktoren.

Das neue System berechnet die Grundsteuer aus:

  1. Grundsteuerwert (neu ermittelt nach Bodenrichtwert + Mietniveau)
  2. Steuermesszahl (bundesweit einheitlich: 0,31 ‰ bis 0,34 ‰)
  3. Hebesatz (von der Gemeinde festgelegt, variiert stark)

Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

Wer zahlt mehr, wer weniger?

Grundsteuerreform 2025: Was Vermieter jetzt wissen müssen
Praxis-Tipp

Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.

Das hängt stark von Lage und Objekt ab. Tendenz:

  • Mehr: Gute Lagen in Großstädten (Bodenrichtwert hoch gestiegen)
  • Mehr: Neubauten (höhere Mietniveaus angesetzt)
  • Weniger: Ländliche Lagen (Bodenrichtwert oft gesunken)
  • Weniger: Altbauten in schwachen Lagen

Konkret: Viele Vermieter in München, Hamburg, Berlin berichten von Erhöhungen um 20–50 %. In strukturschwachen Regionen oft Senkungen.

Grundsteuer auf Mieter umlegen

Als Vermieter darfst du die Grundsteuer als Betriebskosten auf Mieter umlegen – das ist gesetzlich erlaubt (§2 BetrKV). Sie ist auf der Nebenkostenabrechnung unter "Grundsteuer" aufzuführen. Voraussetzung: Entsprechende Klausel im Mietvertrag.

Einspruch gegen Grundsteuerbescheid

Grundsteuerreform 2025: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Wenn du den Grundsteuerwert für zu hoch hältst:

  • Einspruch beim Finanzamt einlegen (Frist: 1 Monat nach Bescheid)
  • Grundlage: Eigenes Gutachten oder abweichender Bodenrichtwert
  • Bundesweit gibt es viele laufende Klageverfahren – abwarten kann sinnvoll sein

Bundesmodell vs. Ländermodelle

11 Bundesländer nutzen das Bundesmodell. 5 Länder haben eigene Modelle eingeführt:

  • Bayern: Flächenmodell (nur m², kein Bodenwert) → oft geringere Belastung
  • Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenmodell
  • Hamburg, Hessen, Niedersachsen: Eigene Abweichungen

Fazit für Vermieter

Grundsteuerreform 2025: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Die Reform verteilt die Grundsteuer neu – gewinner und verlierer gibt es je nach Lage. Prüfe deinen Bescheid, lege bei Zweifel Einspruch ein und vergiss nicht die Umlage auf Mieter. Für deinen Gesamtcashflow: Cashflow-Rechner. Steuerliche Abzüge: Werbungskosten für Vermieter.

Grundsteuerreform: Was jetzt zu tun ist

Die Grundsteuerreform 2025 ist vollständig umgesetzt. Alle Grundstücke wurden neu bewertet, und die Gemeinden haben ihre Hebesätze angepasst. Für viele Vermieter hat das zu teils deutlichen Veränderungen in der Grundsteuerbelastung geführt. Was jetzt konkret zu tun ist: Grundsteuerbescheid 2025 mit dem Vorjahr vergleichen. Bei mehr als 10 Prozent Erhöhung: Einspruchsfrist prüfen und gegebenenfalls beim Finanzamt anfechten. Grundsteuerbetrag auf Mieter umlegen (Betriebskostenabrechnung anpassen). Vorauszahlungen für 2026 anpassen. Wer in mehreren Bundesländern Objekte hat, muss wissen: Bayern und Hamburg haben eigene Landesgesetze (Abweichungsrecht) und berechnen anders als der Bundesstandard. Grundsteuer berechnen.

Weitere Steuer-Themen: AfA-Abschreibung | Alle Steuer-Abzüge | Anlage V Tipps

Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken

VorteileNachteile
✓ AfA senkt Steuerlast jährlich✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit
✓ Werbungskosten sofort absetzbar✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden
✓ Verluste aus V+V verrechenbar✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J.
✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a.✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten
✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand

AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?

ImmobilientypAfA-SatzLaufzeitSteuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert
Normgebäude (Bj. ab 1925)2,0 %/Jahr50 Jahre2.000 €/Jahr × Steuersatz
Älteres Gebäude (Bj. vor 1925)2,5 %/Jahr40 Jahre2.500 €/Jahr × Steuersatz
Denkmal (§ 7i EStG)9 % (8J) + 7 % (4J)12 Jahrebis 9.000 €/Jahr × Steuersatz
Neubau ab 2023 (§ 7b EStG)5 %/Jahr20 Jahre5.000 €/Jahr × Steuersatz

Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.