Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuerberechnung in Deutschland — die größte Reform seit über 50 Jahren. Für Vermieter und Immobilieninvestoren hat das direkte Auswirkungen auf ihre Kosten und die Nebenkostenabrechnung.

Warum die Reform?

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
  • AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
  • Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
  • Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)
Grundsteuer 2025 für Vermieter: Neue Berechnung erklärt

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass die alten Einheitswerte verfassungswidrig sind — sie stammten aus dem Jahr 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) und bilden die Realwerte von Immobilien überhaupt nicht mehr ab. Das neue System soll eine gerechtere, wertbasierte Berechnung ermöglichen.

Das neue Berechnungsmodell

Praxis-Tipp

Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.

Die neue Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet:

  1. Grundsteuerwert (ermittelt vom Finanzamt auf Basis von Bodenwert + Gebäudewert)
  2. × Steuermesszahl (bundeseinheitlich, für Wohngebäude: 0,031 %)
  3. × Hebesatz der Gemeinde (variiert stark: 250–900 %)

Rechenbeispiel

Grundsteuer 2025 für Vermieter: Neue Berechnung erklärt

Wohnung in München, Grundstückswert 800.000 €, Gebäudewert 200.000 €, Grundsteuerwert 1.000.000 €:

  • Steuermessbetrag: 1.000.000 € × 0,031 % = 310 €
  • München Hebesatz (ca. 535 %): 310 € × 5,35 = 1.658,50 € Grundsteuer/Jahr

Länderöffnungsklausel: Unterschiedliche Modelle

Grundsteuer 2025 für Vermieter: Neue Berechnung erklärt

14 Bundesländer folgen dem Bundesmodell. Zwei Länder haben eigene Modelle:

  • Bayern: Reines Flächenmodell (kein Wertbezug mehr)
  • Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Das bedeutet: Die Grundsteuer kann selbst bei gleichem Objekt je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen.

Grundsteuer als Betriebskosten umlegbar

Als Vermieter kannst du die Grundsteuer vollständig auf deine Mieter umlegen — sie ist eine der klassischen Betriebskosten (§ 2 BetrKV). Du musst sie in der jährlichen Nebenkostenabrechnung aufführen. Wichtig: Steigerungen der Grundsteuer durch die Reform können auf Mieter umgelegt werden — auch wenn das zu Diskussionen führt.

Was Vermieter jetzt tun sollten

Grundsteuer 2025 für Vermieter: Neue Berechnung erklärt
  • Grundsteuerbescheid 2025 prüfen (wurde er erstellt?)
  • Vergleich mit altem Bescheid: Wurde es teurer oder günstiger?
  • Widerspruch einlegen, wenn der Grundsteuerwert falsch erscheint (Frist beachten!)
  • Nebenkostenabrechnung aktualisieren

Mehr Vermieter-Basics: Nebenkostenumlage Regeln. Alle Steuerinfos auf kapitalanlagerechner24.de.

Für Vermieter gilt: Die Reform kann sowohl zu houeherer als auch zu niedrigerer Grundsteuer fuehren, je nach Lage und Objekttyp. In manchen Städten sind die Hebesaetze gestiegen, um Einnahmenausfaelle auszugleichen, in anderen sind sie gesunken. Wer seinen Bescheid erhalten hat, sollte ihn sorgfaeltig pruefen. Bei klaren Fehlern oder unrealistischen Bewertungen lohnt sich ein Widerspruch. Die Grundsteuer ist zwar umlegbar auf Mieter, aber hoehe Anstiege können zu Konflikten fuehren. Informiere dich bei deinem lokalen Grundstücksmarktbericht über realistische Bodenwerte.

Weitere Steuer-Themen: AfA-Abschreibung | Alle Steuer-Abzüge | Anlage V Tipps

Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken

VorteileNachteile
✓ AfA senkt Steuerlast jährlich✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit
✓ Werbungskosten sofort absetzbar✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden
✓ Verluste aus V+V verrechenbar✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J.
✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a.✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten
✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand

AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?

ImmobilientypAfA-SatzLaufzeitSteuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert
Normgebäude (Bj. ab 1925)2,0 %/Jahr50 Jahre2.000 €/Jahr × Steuersatz
Älteres Gebäude (Bj. vor 1925)2,5 %/Jahr40 Jahre2.500 €/Jahr × Steuersatz
Denkmal (§ 7i EStG)9 % (8J) + 7 % (4J)12 Jahrebis 9.000 €/Jahr × Steuersatz
Neubau ab 2023 (§ 7b EStG)5 %/Jahr20 Jahre5.000 €/Jahr × Steuersatz

Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.