Immobilien sind in Deutschland der häufigste vererbte Vermögenswert. Gleichzeitig kann die Erbschaftsteuer bei großen Objekten erheblich sein. Wer die Regeln kennt, kann legal und vorausschauend vererben — manchmal komplett steuerfrei.

Erbschaftsteuer: Grundprinzip

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
  • AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
  • Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
  • Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)
Erbschaftsteuer Immobilien: Freibeträge und wie du sie nutzt

Grundsätzlich unterliegt jeder Erbe der Erbschaftsteuer auf das erhaltene Vermögen — nach Abzug der Freibeträge. Der verbleibende Betrag wird mit dem Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse besteuert (7 bis 50 %). Der Schlüssel zur Steueroptimierung sind die Freibeträge und das Familienheim-Privileg.

Freibeträge nach Verwandtschaft

Erbschaftsteuer Immobilien: Freibeträge und wie du sie nutzt
Praxis-Tipp

Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.

Erbe/BeschenkterFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 €I (7–30 %)
Kinder400.000 € pro KindI (7–30 %)
Enkel (Eltern verstorben)400.000 €I (7–30 %)
Enkel (Eltern noch lebend)200.000 €I (7–30 %)
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II (15–43 %)
Nicht verwandt (Partner ohne Ehe)20.000 €III (30–50 %)

Das Familienheim-Privileg

Erbschaftsteuer Immobilien: Freibeträge und wie du sie nutzt

Wenn der Erblasser das Familienheim selbst bewohnt hat und es an den Ehepartner vererbt, ist die Immobilie vollständig erbschaftsteuerfrei — ohne Wertgrenze. Für Kinder gilt das auch, aber nur bis zu einer Wohnfläche von 200 m². Wichtig: Der Erbe muss die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnen.

Schenkung statt Erbschaft: 10-Jahres-Frist nutzen

Erbschaftsteuer Immobilien: Freibeträge und wie du sie nutzt

Freibeträge gelten nicht nur beim Erben, sondern auch bei Schenkungen — und sie erneuern sich alle 10 Jahre! Das bedeutet: Wer eine Immobilie schrittweise überträgt (z.B. von Eltern auf Kinder) und die 10-Jahres-Frist beachtet, kann mehrfach die vollen Freibeträge nutzen.

Beispiel: Eltern verschenken 2020 eine Wohnung (Wert 350.000 €) an Kind A. 2030 können sie erneut 400.000 € steuerfrei verschenken. Über zwei Generationsschritte können so erhebliche Werte steuerfrei übertragen werden.

Bewertung von Immobilien beim Finanzamt

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Bewertungsgesetz — nicht unbedingt zum Verkehrswert. Vermietete Immobilien werden oft mit einem Abschlag von 10 % auf den Verkehrswert angesetzt. Das kann die Steuerlast reduzieren.

Checkliste: Immobilien richtig vererben

Erbschaftsteuer Immobilien: Freibeträge und wie du sie nutzt
  • Testament oder Erbvertrag aufsetzen — ohne Testament gilt gesetzliche Erbfolge
  • Freibeträge kennen und alle 10 Jahre durch Schenkungen ausschöpfen
  • Familienheim-Privileg prüfen (Selbstnutzung, 10 Jahre Haltefrist)
  • Nießbrauch als Gestaltungsmittel prüfen (Schenkung mit Wohnrecht)
  • Steuerberater einbeziehen — individuelle Planung spart viel Geld

Mehr zur Immobilienvermögensstrategie unter Immobilien vererben. Alle Rechner und Tools auf kapitalanlagerechner24.de.

Weitere Steuer-Themen: AfA-Abschreibung | Alle Steuer-Abzüge | Anlage V Tipps

Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken

VorteileNachteile
✓ AfA senkt Steuerlast jährlich✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit
✓ Werbungskosten sofort absetzbar✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden
✓ Verluste aus V+V verrechenbar✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J.
✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a.✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten
✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand

AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?

ImmobilientypAfA-SatzLaufzeitSteuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert
Normgebäude (Bj. ab 1925)2,0 %/Jahr50 Jahre2.000 €/Jahr × Steuersatz
Älteres Gebäude (Bj. vor 1925)2,5 %/Jahr40 Jahre2.500 €/Jahr × Steuersatz
Denkmal (§ 7i EStG)9 % (8J) + 7 % (4J)12 Jahrebis 9.000 €/Jahr × Steuersatz
Neubau ab 2023 (§ 7b EStG)5 %/Jahr20 Jahre5.000 €/Jahr × Steuersatz

Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.