Was ist das Zweckentfremdungsverbot?

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • ETW-Anteil an Kapitalanlage-Käufen: ca. 65 % (Stand: April 2026)
  • MFH-Durchschnittsrendite: 4,0–6,0 % (Stand: April 2026)
  • Denkmal-AfA Steuervorteil: bis 45 % der Sanierungskosten (Stand: April 2026)
  • Ferienimmobilien Auslastung Ø: 55–70 % (je Lage) (Stand: April 2026)
  • Verwaltungskosten MFH Ø: 4–6 % der Jahresnettomiete (Stand: April 2026)
Zweckentfremdungsverbot: Was Vermieter bei Ferienwohnungen wissen müssen

Das Zweckentfremdungsverbot untersagt es, Wohnraum für andere Zwecke zu nutzen als zum dauerhaften Wohnen — insbesondere für die gewerbliche Kurzzeitvermietung an Touristen. Das Gesetz existiert nicht bundesweit sondern wird von Bundesländern und Gemeinden selbst beschlossen. Städte mit besonders strengen Regeln: Berlin, München, Hamburg, Frankfurt, Köln, Stuttgart. In diesen Städten ist Kurzzeitvermietung ohne Genehmigung verboten oder stark eingeschränkt. Bußgelder bei Verstoß: In München bis zu 500.000 Euro. In Berlin bis zu 100.000 Euro. Das sind keine Kavaliersdelikte — sondern echte Strafrisiken.

Wie funktioniert die Ausnahmegenehmigung?

Zweckentfremdungsverbot: Was Vermieter bei Ferienwohnungen wissen müssen
Praxis-Tipp

Für Erstinvestoren: Beginnen Sie mit einer einzelnen Eigentumswohnung in einer B-Stadt mit 4–5 % Nettorendite. Kein Mehrfamilienhaus als erstes Objekt — der Verwaltungsaufwand und die Kapitalbindung sind für Einsteiger oft zu hoch. Erst nach dem zweiten Objekt über eine Hausverwaltung nachdenken.

In den meisten Städten mit Zweckentfremdungsverbot gibt es Ausnahmegenehmigungen wenn du: Nur einen Teil deiner selbst genutzten Wohnung vermietest (Zimmervermietung), die Wohnung nicht dauerhaft sondern nur gelegentlich vermietest (typisch: bis 90 Tage/Jahr), oder du eine spezielle Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt und erhalten hast. Die Genehmigungsverfahren sind komplex und nicht überall erfolgreich. Plattformen wie Airbnb verlangen in betroffenen Städten inzwischen die Angabe der Registrierungsnummer — ohne diese wird die Anzeige gesperrt.

Praktische Empfehlung für Investoren

Zweckentfremdungsverbot: Was Vermieter bei Ferienwohnungen wissen müssen

Bevor du eine Wohnung als Ferienobjekt kaufst: Prüfe das lokale Zweckentfremdungsrecht gründlich. Nicht nur heute — auch die Entwicklung der letzten 2–3 Jahre zeigt die politische Richtung. Städte die das Verbot noch nicht haben, könnten es einführen. Als sichere Strategie: Kaufe Objekte die auch als klassische Langzeitvermietung rentabel sind. Ferienvermietung nur als optionaler Zusatzertrag — nicht als Grundlage der Renditekalkulation. Mehr: Airbnb: Was ist in Deutschland legal? und Ferienimmobilie als Kapitalanlage.

Genehmigung beantragen: Wann lohnt es sich und wann nicht?

Zweckentfremdungsverbot: Was Vermieter bei Ferienwohnungen wissen müssen

Wenn du eine Wohnung in einer Stadt mit Zweckentfremdungsverbot als Ferienwohnung nutzen willst, musst du eine Genehmigung beantragen. Die Genehmigungskriterien variieren je nach Stadt, aber typische Kriterien sind: Du nutzt die Wohnung selbst als Hauptwohnsitz und vermietest nur zeitweise (erlaubt in den meisten Städten bis zu 90 Tage/Jahr). Die Wohnung ist nicht wohnungsbauförderungsrechtlich gebunden. Es handelt sich nicht um dringend benötigten Wohnraum (Entscheidung der Behörde). Wann lohnt sich der Aufwand? Wenn du bereits Eigentümer bist und die Wohnung nicht als Dauermiete vermietest: Ferienvermietung kann 2–3× höhere Einnahmen bringen als langfristige Miete. Wenn du in einer Tourismusstadt (München, Hamburg, Berlin, Sylt) eine gut gelegene Wohnung hast: Airbnb-Einnahmen können erheblich sein. Wann eher nicht? In Städten mit strengen Regularien und wo Genehmigungen selten erteilt werden: Das Risiko von Bußgeldern überwiegt. Für Investoren die neu kaufen und Ferienvermietung planen: Vorab bei der Behörde anfragen — nicht kaufen und dann hoffen. Mehr: Ferienimmobilien als Kapitalanlage.

Die richtige Immobilie für dein Portfolio wählen

  1. Schritt 1: Eigenkapital prüfen: ETW ab ca. 50K€ EK, MFH erst ab 200K+ EK
  2. Schritt 2: Zeithorizont festlegen: < 15 Jahre = ETW, > 20 Jahre = MFH oder Denkmal
  3. Schritt 3: Verwaltungsbereitschaft einschätzen: Eigenverwaltung oder Hausverwaltung?
  4. Schritt 4: Steuerliche Situation prüfen: Hohes Einkommen → Denkmal prüfen
  5. Schritt 5: Lokalen Markt analysieren: ETW vs. MFH — was ist in dieser Stadt gefragt?

Immobilientypen im Rendite-Vergleich

Zweckentfremdungsverbot: Was Vermieter bei Ferienwohnungen wissen müssen
TypØ EinstiegskapitalØ NettorenditeVerwaltungsaufwand
Eigentumswohnung (ETW)50.000–120.000 €3,0–5,0 %niedrig
Mehrfamilienhaus (MFH)200.000–500.000 €4,0–6,0 %hoch
Denkmalschutzimmobilie80.000–200.000 €2,5–4,0 % + hohe AfAmittel
Ferienimmobilie80.000–250.000 €4,0–8,0 % (saisonal)sehr hoch
Garagen / Stellplätze15.000–40.000 €5,0–10,0 %sehr niedrig

Eigentumswohnungen bleiben für Einsteiger das richtige erste Objekt — überschaubar, manageable, mit klaren Renditeerwartungen. Mehrfamilienhäuser bleiben das Vehikel für den Aufstieg: wer 3+ ETWs verwaltet, sollte ernsthaft über ein MFH nachdenken. Denkmalschutzimmobilien erleben 2026 eine Renaissance bei Spitzenverdienern: die kombinierten AfA-Sätze machen sie bei Grenzsteuersätzen über 42 % extrem attraktiv. Ferienimmobilien: nur mit professioneller Vermarktung und in Top-Lagen (Küste, Alpen).