PV auf dem Mietobjekt: Drei Varianten

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
  • AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
  • Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
  • Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)
Photovoltaik als Vermieter: Steuer, Förderung und Rendite 2026

Variante 1: Mieter-Strom-Modell — Strom direkt an Mieter liefern (Direktlieferung). Variante 2: Eigenverbrauch im Gemeinschaftsbereich (Treppenhaus, Tiefgarage, Gemeinschaftswaschmaschine). Variante 3: Einspeisung ins Netz — einfachste Variante für Vermieter, keine Lieferbeziehung mit Mietern nötig. Steuer: Steuer-Abzüge für Vermieter.

Steuerliche Behandlung PV für Vermieter 2026

Photovoltaik als Vermieter: Steuer, Förderung und Rendite 2026
Praxis-Tipp

Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.

Seit 2023: Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp sind einkommenssteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Gewerbesteuer: Keine, solange keine weiteren gewerblichen Tätigkeiten. Umsatzsteuer: PV-Anlagen bis 30 kWp sind seit 2023 umsatzsteuerfrei (0 % Mehrwertsteuer beim Kauf). Das bedeutet: PV auf Vermietungsobjekten ist steuerlich sehr attraktiv — Erträge steuerfrei, günstigerer Einkauf.

Förderung für Vermieter 2026

Photovoltaik als Vermieter: Steuer, Förderung und Rendite 2026

Einspeisevergütung: Aktuell ca. 8–13 Cent pro kWh (je nach Anlagengröße, sinkend). KfW 270 Kredit: Günstige Finanzierung für PV-Anlagen. BAFA-Förderprogramme: Regional unterschiedlich — Bundesländer haben eigene Programme. Mieterstrom-Förderung: Zusätzliche Vergütung bei direkter Mieterversorgung. AfA: AfA-Abschreibung. KfW: KfW-Förderung 2026.

Rendite PV auf Mietobjekt: Rechenbeispiel

Photovoltaik als Vermieter: Steuer, Förderung und Rendite 2026

20 kWp Anlage auf Mehrfamilienhaus: Investitionskosten ca. 20.000–30.000 Euro. Jahresertrag: ca. 18.000 kWh. Einspeisung: 18.000 × 0,10 € = 1.800 Euro/Jahr. Amortisation: ca. 12–17 Jahre. Wertsteigerung der Immobilie durch PV: ca. 1–3 Prozent. Zusätzlicher Vorteil: Energieausweis verbessert sich — höherer Wohnwert, attraktiver für Mieter. Cashflow: Cashflow-Rechner. Rendite: Rendite-Rechner.

Mieter-Strom-Modell: Direktlieferung an Mieter

Beim Mieter-Strom-Modell liefern Sie als Vermieter Solarstrom direkt an Ihre Mieter — zu einem günstigeren Preis als der Netzstrombezug. Das schafft Win-Win: Mieter zahlen weniger Strom, Sie erzielen Einnahmen. Wichtig: Sie werden damit zum Energieversorger — mit Pflichten (Abrechnung, Meldung beim Netzbetreiber, Eichpflicht für Zähler). Empfehlung für Erstvermieter: Einstieg mit reiner Netzeinspeisung — einfacher, weniger bürokratisch. Komplexeres Mieter-Strom-Modell erst ab 3–5 Jahren Vermieter-Erfahrung. Steuer: Steuer-Abzüge. Cashflow: Cashflow-Rechner.

Fazit PV für Vermieter 2026: Sehr attraktiv durch Steuerfreiheit und günstigen Einkauf. Rechnet sich besonders bei: Eigenverbrauch im Gemeinschaftsbereich, gutem Dach (Südausrichtung), mehrjährigem Haltehorizont. Risiko: Einspeisevergütung sinkt weiter — Eigenverbrauch immer wichtiger. Wer jetzt investiert, sichert noch gute Konditionen. AfA: AfA-Abschreibung. KfW: KfW-Förderung 2026.

Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken

Photovoltaik als Vermieter: Steuer, Förderung und Rendite 2026
VorteileNachteile
✓ AfA senkt Steuerlast jährlich✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit
✓ Werbungskosten sofort absetzbar✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden
✓ Verluste aus V+V verrechenbar✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J.
✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a.✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten
✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand

AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?

ImmobilientypAfA-SatzLaufzeitSteuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert
Normgebäude (Bj. ab 1925)2,0 %/Jahr50 Jahre2.000 €/Jahr × Steuersatz
Älteres Gebäude (Bj. vor 1925)2,5 %/Jahr40 Jahre2.500 €/Jahr × Steuersatz
Denkmal (§ 7i EStG)9 % (8J) + 7 % (4J)12 Jahrebis 9.000 €/Jahr × Steuersatz
Neubau ab 2023 (§ 7b EStG)5 %/Jahr20 Jahre5.000 €/Jahr × Steuersatz

Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.