Mieterselbstauskunft: Was Vermieter fragen dürfen — und was verboten ist

Die Mieterselbstauskunft ist das erste Screening-Werkzeug des Vermieters. Aber Vorsicht: Nicht alles darf gefragt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Datenschutzrecht setzen klare Grenzen. Wer verbotene Fragen stellt, riskiert Schadensersatzklagen — auch wenn der Mieter die Frage "freiwillig" beantwortet hat.

Was Vermieter fragen dürfen (zulässig)

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • Mietpreisbremse: max. 10 % über Mietspiegel bei Neuvermietung (Stand: April 2026)
  • Kappungsgrenze Mieterhöhung: 20 % in 3 Jahren (ggf. 15 %) (Stand: April 2026)
  • Mietkaution: max. 3 Nettokaltmieten (Stand: April 2026)
  • Kündigungsfrist Vermieter (> 8 J.): 9 Monate (Stand: April 2026)
  • Betriebskostenabrechnung: spätestens 12 Monate nach Periode (Stand: April 2026)
Mieterselbstauskunft: Was Vermieter fragen dürfen und was nicht
  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift
  • Beruf und Arbeitgeber (für Einkommensnachweis)
  • Monatliches Nettoeinkommen
  • Anzahl der Personen die einziehen werden
  • Haustiere (Art und Anzahl)
  • Ob Insolvenzverfahren läuft oder Eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde
  • Name und Kontakt des aktuellen/letzten Vermieters (für Referenz)

Was Vermieter nicht fragen dürfen (unzulässig)

Mieterselbstauskunft: Was Vermieter fragen dürfen und was nicht
Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie den Wohnungszustand bei Einzug lückenlos mit Fotos und einem unterschriebenen Übergabeprotokoll. Im Streitfall gilt: Wer keinen Beweis hat, trägt das Risiko. Normale Abnutzung (Kratzer, verblasste Tapeten) zahlt grundsätzlich der Vermieter — nicht der Mieter.

  • Schwangerschaft oder Familienplanung
  • Nationalität, Herkunft, Religion
  • Sexuelle Orientierung
  • Parteimitgliedschaft, politische Ansichten
  • Krankheiten oder Behinderungen (außer wenn für die Wohnung relevant, z.B. Pflegebedarf)
  • Detaillierte Kontoauszüge (nur Einkommensnachweis nötig)

Was wenn der Mieter lügt?

Mieterselbstauskunft: Was Vermieter fragen dürfen und was nicht

Wenn ein Mieter zulässige Fragen (z.B. Einkommen, Insolvenz) falsch beantwortet, kann das ein Anfechtungsgrund für den Mietvertrag sein und unter Umständen ein Kündigungsgrund. Wenn du dagegen unzulässige Fragen stellst und der Mieter daraufhin lügt (z.B. Schwangerschaft verneint), kann der Mieter sich später trotzdem auf Diskriminierung berufen.

Praxis-Tipp: Nutze eine standardisierte Mieterselbstauskunft die nur zulässige Fragen enthält. Gute Vorlagen findest du beim Haus & Grund-Verband. Ergänze sie mit Einkommensnachweis und SCHUFA-Anforderung. Mehr: Mieter richtig auswählen.

Selbstauskunft und Datenschutz

Mieterselbstauskunft: Was Vermieter fragen dürfen und was nicht

Wichtig: Daten aus der Mieterselbstauskunft dürfen nur für die Entscheidung über das Mietverhältnis genutzt werden. Nach Ablehnung oder Nichtberücksichtigung müssen die Unterlagen zeitnah vernichtet werden (DSGVO). Bewahre unterzeichnete Selbstauskünfte abgelehnter Bewerber nicht dauerhaft auf. Für angenommene Mieter: Die Selbstauskunft ist Teil der Vertragsakte und kann für die Dauer des Mietverhältnisses aufbewahrt werden. Mehr Tipps: Mieter richtig auswählen und Mietrecht-Grundlagen.

Tipp für die Praxis: Erstelle eine einheitliche, professionell gestaltete Bewerbungsmappe die Bewerber von dir erhalten. Darin enthalten: Mieterselbstauskunft, Checkliste der benötigten Unterlagen, Information über den Auswahlprozess. Das wirkt professionell und signalisiert Sorgfalt — was bessere Bewerber anzieht. Gute Vermieter haben gute Mieter. Das ist keine Zufälligkeit.

Mieter korrekt auswählen — der Prozess

  1. Schritt 1: Exposé schalten: Zielgruppe definieren (Familien, Singles, Studenten)
  2. Schritt 2: Bewerbungsunterlagen anfordern: Schufa, Einkommensnachweise (3 Monate), ggf. Bürgschaft
  3. Schritt 3: Bonitätsprüfung durchführen: Einkommen mindestens 3× Kaltmiete
  4. Schritt 4: Übergabeprotokoll lückenlos erstellen: Fotos + Unterschrift beider Parteien
  5. Schritt 5: Mietvertrag rechtssicher gestalten: aktuelles Muster von Vermieterverbänden nutzen

Mieterhöhungs-Optionen im Überblick

Mieterselbstauskunft: Was Vermieter fragen dürfen und was nicht
MethodeMaximale ErhöhungVoraussetzung
Vergleichsmiete (§ 558 BGB)20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze)Mietspiegel/Vergleichswohnungen
Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)8 % der Modernisierungskosten p.a.Ankündigung 3 Monate vorher
Staffelmiete (§ 557a BGB)Frei vereinbar, aber Mietpreisbremse beachtenSchriftliche Vereinbarung
Indexmiete (§ 557b BGB)Gekoppelt an VerbraucherpreisindexSchriftliche Vereinbarung

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter stark — aber Vermieter haben bei korrekter Vorgehensweise deutlich mehr Rechte als oft gedacht. Die WEG-Reform 2020 hat Modernisierungen einfacher gemacht. Die Mietpreisbremse bleibt 2026 in den meisten Ballungsräumen aktiv. Der größte Fehler vieler Vermieter: unzureichende Dokumentation. Wer Einzugsprotokoll, Bonitätsprüfung und Mietvertrag korrekt aufsetzt, hat im Streitfall fast immer die besseren Karten.