Immer mehr Immobilieninvestoren gründen eine GmbH für ihre Objekte. Der Hauptvorteil: Der Körperschaftsteuersatz liegt bei nur 15 % statt bis zu 42 % beim Spitzensteuersatz der Einkommensteuer. Aber lohnt sich das wirklich?

Steuerlast im Vergleich: Privat vs. GmbH

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
  • AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
  • Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
  • Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)
Immobilien GmbH: Steuervorteile, Kosten und wann sie sich lohnt
ParameterPrivatGmbH
Körperschaftsteuer15 %
Solidaritätszuschlag5,5 % auf ESt5,5 % auf KSt
Gewerbesteuerca. 14–17 % (vermietend: oft 0)ca. 14–17 % (je Hebesatz)
Einkommensteuer (privat)14–42 %nur bei Ausschüttung
Effektivsteuersatz Mieteinnahmen30–42 %15–30 %

Bei Mieteinkünften, die in der GmbH thesauriert (nicht ausgeschüttet) werden, zahlt man nur ca. 15,8 % KSt + SolZ statt bis zu 42 % ESt. Das ist erheblich.

Achtung: Gewerbesteuer und erweiterte Kürzung

Praxis-Tipp

Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.

Reine Vermietungs-GmbHs können die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 GewStG) in Anspruch nehmen – das bedeutet: effektiv 0 % Gewerbesteuer. Voraussetzung: NUR Vermietung, kein Handel oder sonstige Leistungen. Wichtig: Keine eigene Heizungsanlage betreiben, kein Inventar vermieten.

Weitere Vorteile der Immobilien-GmbH

Immobilien GmbH: Steuervorteile, Kosten und wann sie sich lohnt
  • Haftungsbeschränkung: Privatvermögen getrennt vom Firmenvermögen
  • Erbschaftsteuer-Optimierung: GmbH-Anteile können steuerlich günstiger vererbt werden
  • Reinvestition: Gewinne in der GmbH können steueroptimiert reinvestiert werden
  • Pensionszusagen: Möglichkeit zur Altersvorsorge über die GmbH

Nachteile und Kosten

  • Gründungskosten: 1.000–2.000 € Notar + Stammkapital 25.000 € (mind. 12.500 € bei Gründung)
  • Laufende Kosten: Buchführung, Steuerberater, Jahresabschluss: 2.000–5.000 €/Jahr
  • Keine private Nutzung: Kein Eigennutz der Objekte möglich
  • Spekulationsfrist entfällt nicht: Verkäufe aus der GmbH sind immer steuerpflichtig
  • Grunderwerbsteuer: Beim Einbringen bestehender Objekte in die GmbH fällt GrESt an

Ab wann lohnt sich die GmbH?

Als Faustregel gilt:

  • Unter 500 € monatlicher Mietüberschuss: GmbH-Kosten überwiegen meist
  • Ab ca. 1.000–1.500 €/Monat Überschuss: GmbH beginnt sich zu lohnen
  • Ab 3+ Objekten mit positivem Cashflow: GmbH klar vorteilhaft

Wichtig: Lass das von einem Steuerberater auf deinen konkreten Fall rechnen. Die Zahlen hängen von Hebesatz, Ausschüttungsstrategie und Steuersatz ab.

Fazit

Die Immobilien-GmbH ist kein Geheimtipp, sondern ein etabliertes Werkzeug für ernsthaftere Investoren. Wer thesauriert und reinvestiert, zahlt deutlich weniger Steuern als privat. Der Aufwand lohnt sich ab etwa 2–3 Objekten mit positivem Cashflow. Nutze unseren Cashflow-Rechner um deinen monatlichen Überschuss zu ermitteln.

Weitere Steuer-Themen: AfA-Abschreibung | Alle Steuer-Abzüge | Anlage V Tipps

Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken

VorteileNachteile
✓ AfA senkt Steuerlast jährlich✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit
✓ Werbungskosten sofort absetzbar✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden
✓ Verluste aus V+V verrechenbar✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J.
✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a.✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten
✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand

AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?

ImmobilientypAfA-SatzLaufzeitSteuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert
Normgebäude (Bj. ab 1925)2,0 %/Jahr50 Jahre2.000 €/Jahr × Steuersatz
Älteres Gebäude (Bj. vor 1925)2,5 %/Jahr40 Jahre2.500 €/Jahr × Steuersatz
Denkmal (§ 7i EStG)9 % (8J) + 7 % (4J)12 Jahrebis 9.000 €/Jahr × Steuersatz
Neubau ab 2023 (§ 7b EStG)5 %/Jahr20 Jahre5.000 €/Jahr × Steuersatz

Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.