Eine Ferienimmobilie kann eine attraktive Kapitalanlage sein — aber die steuerlichen Regeln unterscheiden sich deutlich von normalen Mietwohnungen. Wer die Besonderheiten nicht kennt, verliert Steuervorteile oder läuft in eine Steuerfalle.

Gewinnerzielungsabsicht: Das entscheidende Kriterium

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
  • AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
  • Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
  • Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)
Ferienhaus vermieten: Was Vermieter steuerlich wissen müssen

Das Finanzamt unterscheidet bei Ferienimmobilien streng: Wird die Immobilie vermietet, um Gewinn zu erzielen (steuerlich relevant = Werbungskosten abziehbar)? Oder ist es "Liebhaberei" — also Hobby mit gelegentlicher Vermietung (kein Abzug)?

Entscheidend sind: Intensität der Vermietungsbemühungen, Verhältnis Eigennutzung zu Vermietung, Erzielung von Überschüssen langfristig. Wer selbst viel dort wohnt und selten vermietet: Liebhabereirisiko.

Gemischte Nutzung: Selbst + Fremdnutzung

Ferienhaus vermieten: Was Vermieter steuerlich wissen müssen
Praxis-Tipp

Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.

Du nutzt das Ferienhaus selbst UND vermietest es. Dann gilt: Kosten werden anteilig aufgeteilt nach Vermietungswochen / Gesamtwochen des Jahres. Eigennutzungswochen: keine Kosten abziehbar. Vermietungswochen: alle Kosten anteilig abziehbar (Zinsen, AfA, NK, Versicherungen).

Beispiel: 52 Wochen, 20 vermietet, 32 eigengenutzt → 20/52 = 38,5 % der Kosten absetzbar. Das ist deutlich weniger als bei reiner Vermietung.

Umsatzsteuer bei Ferienvermietung

Ferienhaus vermieten: Was Vermieter steuerlich wissen müssen

Wenn du kurzfristig vermietest (unter 6 Monate am Stück), gilt das als umsatzsteuerpflichtige Leistung — Steuersatz 7 % (ermäßigt). Du musst:

  • Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben
  • Vorsteuer aus Anschaffungskosten und laufenden Kosten zurückfordern

Ausnahme: Kleinunternehmerregelung (unter 22.000 Euro Umsatz/Jahr) — dann keine USt, aber auch keine Vorsteuer.

AfA bei Ferienimmobilien

Ferienhaus vermieten: Was Vermieter steuerlich wissen müssen

Die Abschreibung gilt nur auf den vermieteten Anteil. Bei 100 % Vermietung: volle AfA (2 % oder 3 % bei Neubau). Bei gemischter Nutzung: AfA nur anteilig. Die Grundlage ist immer der Gebäudewert ohne Grundstück. Mehr: AfA-Ratgeber.

Besonderheit: Ferienimmobilie im EU-Ausland

Wer eine Ferienimmobilie im EU-Ausland hat (z.B. Spanien, Österreich), muss die Mieteinnahmen dort versteuern — und in Deutschland im Rahmen des Progressionsvorbehalts angeben. Doppelbesteuerungsabkommen regeln, dass keine Doppelsteuer entsteht, aber die ausländischen Einkünfte den deutschen Steuersatz beeinflussen. Mehr: Immobilien im EU-Ausland kaufen.

Checkliste für Ferienvermieter

Ferienhaus vermieten: Was Vermieter steuerlich wissen müssen
  • [ ] Vermietungswochen und Eigennutzungswochen sauber dokumentieren
  • [ ] Einnahmen vollständig erfassen (auch Buchungsgebühren)
  • [ ] Kosten anteilig aufteilen
  • [ ] USt-Pflicht prüfen (Kleinunternehmer?)
  • [ ] AfA-Basis korrekt ermitteln (Gutachten?)
  • [ ] Steuerberater mit Ferienimmobilien-Erfahrung beauftragen

Weitere Steuer-Themen: Alle Steuer-Abzüge | Anlage V Tipps

Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken

VorteileNachteile
✓ AfA senkt Steuerlast jährlich✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit
✓ Werbungskosten sofort absetzbar✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden
✓ Verluste aus V+V verrechenbar✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J.
✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a.✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten
✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand

AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?

ImmobilientypAfA-SatzLaufzeitSteuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert
Normgebäude (Bj. ab 1925)2,0 %/Jahr50 Jahre2.000 €/Jahr × Steuersatz
Älteres Gebäude (Bj. vor 1925)2,5 %/Jahr40 Jahre2.500 €/Jahr × Steuersatz
Denkmal (§ 7i EStG)9 % (8J) + 7 % (4J)12 Jahrebis 9.000 €/Jahr × Steuersatz
Neubau ab 2023 (§ 7b EStG)5 %/Jahr20 Jahre5.000 €/Jahr × Steuersatz

Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.