Energetische Sanierung für Vermieter: Überblick 2026
- AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
- AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
- Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
- Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)

Vermieter die energetisch sanieren profitieren doppelt: Erstens steigende Mieteinnahmen durch bessere Energieklasse. Zweitens staatliche Förderung und steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Ab 2033 müssen EU-weit Immobilien mindestens Energieklasse E erreichen — wer jetzt saniert, vermeidet Pflicht-Sanierungskosten später.
KfW-Förderung für Vermieter 2026
Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.
- BEG Einzelmaßnahmen (KfW 358/359): Bis 15 % Tilgungszuschuss auf Kredit für Wärmedämmung, Fenster, Heizung
- BEG Komplettsanierung (KfW 261): Bis 45 % Zuschuss für Effizienzhaus-Sanierung
- Heizungsförderung: Bis 70 % Förderung für Wärmepumpe (Grundförderung + Klimabonus + Einkommensbonus)
BAFA-Förderung

Bundesförderung Effizienter Gebäude (BEG): Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bis 15 % der förderfähigen Kosten. Kombination mit KfW möglich (nicht doppelt für identische Maßnahme).
Steuerliche Abzüge Sanierungskosten
Erhaltungsaufwand (sofort absetzbar): Reparaturen die keine wesentliche Verbesserung darstellen. Herstellungsaufwand (über Nutzungsdauer abzuschreiben): Wesentliche Verbesserungen. Für steuerliche Abzüge: Steuer-Abzüge.
Energetische Sanierung: Kosten-Nutzen-Analyse und Praxistipps
Typische Sanierungskosten und Förderung 2026: Wärmedämmung Außenwand: 80–150 Euro/m² — KfW-Förderung bis 15 %. Neue Fenster (3-Scheiben): 500–1.200 Euro/Stück — KfW-Förderung bis 15 %. Wärmepumpe (statt Gas): 15.000–25.000 Euro — Förderung bis 70 % (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 20 %). Photovoltaik: 1.000–2.000 Euro/kWp — keine BAFA aber Eigenverbrauch spart Stromkosten für Gemeinschaftsflächen. Kosten-Nutzen-Rechnung Wärmepumpe: Anlagekosten 20.000 Euro minus 14.000 Euro Förderung (70 %) = 6.000 Euro Eigenanteil. Heizkosteneinsparung: 1.500–2.500 Euro/Jahr. Amortisation: 3–4 Jahre. Danach: Reine Einsparung. Wichtig: Förderung muss VOR Auftragsvergabe beantragt werden — Reihenfolge BAFA/KfW-Antrag → Auftragsvergabe → Durchführung → Auszahlung. Nachträgliche Anträge werden nicht anerkannt. Für Förderübersicht: KfW und BAFA Förderung.
Energetische Sanierung: Checkliste für Vermieter 2026
Checkliste energetische Sanierung für Vermieter: Schritt 1 — Energieausweis aktuell? Falls Verbrauchsausweis: Bedarfsausweis beim Energieberater erstellen lassen (300–500 Euro) — zeigt Sanierungspotenzial exakt. Schritt 2 — Sanierungsfahrplan erstellen: iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) beim Energieberater — kostet 250–800 Euro, erhöht aber KfW-Förderung um 5 %. Schritt 3 — Förderantrag VOR Auftragsvergabe: BAFA oder KfW — beide Portale online. Ohne Antrag vorher: keine Förderung. Schritt 4 — Fachbetrieb mit Energieeffizienz-Erfahrung beauftragen: KfW verlangt zertifizierte Handwerksbetriebe. Schritt 5 — Mieterhöhung nach Modernisierung: 8 % der Modernisierungskosten dürfen jährlich auf Miete umgelegt werden (§ 559 BGB). Wärmedämmung 20.000 Euro: +1.600 Euro/Jahr = +133 Euro/Monat Mieterhöhung erlaubt. Schritt 6 — Steuerliche Geltendmachung: Eigenanteil nach Förderung als Werbungskosten oder Herstellungsaufwand. Für KfW-Förderung: KfW und BAFA Förderung.
Weitere Steuer-Themen: AfA-Abschreibung | Anlage V Tipps
Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| ✓ AfA senkt Steuerlast jährlich | ✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit |
| ✓ Werbungskosten sofort absetzbar | ✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden |
| ✓ Verluste aus V+V verrechenbar | ✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J. |
| ✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a. | ✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten |
| ✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie | ✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand |
AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?
| Immobilientyp | AfA-Satz | Laufzeit | Steuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert |
|---|---|---|---|
| Normgebäude (Bj. ab 1925) | 2,0 %/Jahr | 50 Jahre | 2.000 €/Jahr × Steuersatz |
| Älteres Gebäude (Bj. vor 1925) | 2,5 %/Jahr | 40 Jahre | 2.500 €/Jahr × Steuersatz |
| Denkmal (§ 7i EStG) | 9 % (8J) + 7 % (4J) | 12 Jahre | bis 9.000 €/Jahr × Steuersatz |
| Neubau ab 2023 (§ 7b EStG) | 5 %/Jahr | 20 Jahre | 5.000 €/Jahr × Steuersatz |
Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.


