Was ist eine Modernisierung und wie unterscheidet sie sich von Instandhaltung?
- ETW-Anteil an Kapitalanlage-Käufen: ca. 65 % (Stand: April 2026)
- MFH-Durchschnittsrendite: 4,0–6,0 % (Stand: April 2026)
- Denkmal-AfA Steuervorteil: bis 45 % der Sanierungskosten (Stand: April 2026)
- Ferienimmobilien Auslastung Ø: 55–70 % (je Lage) (Stand: April 2026)
- Verwaltungskosten MFH Ø: 4–6 % der Jahresnettomiete (Stand: April 2026)

Wichtige Unterscheidung: Instandhaltung/Reparatur: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (z.B. defekte Heizung reparieren). Kein Sonderrecht für Vermieter nötig – muss schlicht durchgeführt werden. Modernisierung (§ 555b BGB): Maßnahmen die den Wohnwert erhöhen ODER Energie sparen. Der Vermieter hat ein Recht zur Modernisierung – der Mieter muss dulden. Beispiele für Modernisierungen: Neue Heizungsanlage (Wärmepumpe statt Öl). Wärmedämmung der Fassade. Neue Fenster mit besserem Wärmeschutz. Einbau eines Aufzugs. Barrierefreiheits-Umbauten. Anbau eines Balkons. Glasfaseranschluss (zählt seit 2023 als Modernisierung).
Modernisierungsankündigung: Was der Vermieter einhalten muss
Für Erstinvestoren: Beginnen Sie mit einer einzelnen Eigentumswohnung in einer B-Stadt mit 4–5 % Nettorendite. Kein Mehrfamilienhaus als erstes Objekt — der Verwaltungsaufwand und die Kapitalbindung sind für Einsteiger oft zu hoch. Erst nach dem zweiten Objekt über eine Hausverwaltung nachdenken.
Ankündigung: Mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlich. Muss enthalten: Art und Umfang der Maßnahmen. Voraussichtlicher Beginn und Dauer. Voraussichtliche Mieterhöhung nach Abschluss. Kontaktdaten für Rückfragen. Mieter-Sonderkündigungsrecht: Nach der Modernisierungsankündigung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht – er kann zum Ende des Folgemonats kündigen. Duldungspflicht des Mieters: Der Mieter muss die Modernisierung dulden – kann sie aber nicht verhindern. Ausnahme: Härteklausel (§ 555d BGB) wenn die Modernisierung für den Mieter unzumutbar ist (sehr selten erfolgreich). Für Vermieter-Pflichten: Vermieter-Pflichten Checkliste.
Modernisierungsmieterhöhung: Was ist erlaubt?

Nach abgeschlossener Modernisierung darf der Vermieter die Miete erhöhen: Satz: 8 % der aufgewandten Modernisierungskosten pro Jahr. Beispiel: Modernisierungskosten 30.000 Euro. Jährliche Mieterhöhung: 2.400 Euro = 200 Euro/Monat mehr. Kappungsgrenze: Maximal 3 Euro/m² in 6 Jahren (oder 2 Euro/m² in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt). Ankündigung der Erhöhung: Mindestens 3 Monate vorher schriftlich mit Kostenaufschlüsselung. Tipp: Die Modernisierungsmieterhöhung ist einer der wenigen Wege die Miete über die Mietpreisbremse hinaus zu erhöhen. Für Cashflow-Auswirkungen: Cashflow-Rechner.
Modernisierung und Steuern: So profitierst du als Vermieter
Modernisierungen als Vermieter haben eine wichtige steuerliche Dimension: Erhaltungsaufwand (Reparaturen, keine Wertsteigerung): Sofort als Werbungskosten absetzbar. Herstellungskosten (Modernisierungen die den Wert erhöhen): Müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (50 Jahre bei Gebäude). Energetische Sanierung: Hier gibt es eine besondere steuerliche Förderung für selbstgenutzte Immobilien (§ 35c EStG) – 20 % der Kosten über 3 Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen. Für vermietete Objekte gelten normale Werbungskosten-Regeln. KfW-Kombination: Energetische Modernisierung mit KfW-Kredit (zinsgünstig) + steuerlichem Abzug der verbleibenden Kosten = doppelter Vorteil. Für KfW-Details: KfW und BAFA Förderung 2026.
Die richtige Immobilie für dein Portfolio wählen
- Schritt 1: Eigenkapital prüfen: ETW ab ca. 50K€ EK, MFH erst ab 200K+ EK
- Schritt 2: Zeithorizont festlegen: < 15 Jahre = ETW, > 20 Jahre = MFH oder Denkmal
- Schritt 3: Verwaltungsbereitschaft einschätzen: Eigenverwaltung oder Hausverwaltung?
- Schritt 4: Steuerliche Situation prüfen: Hohes Einkommen → Denkmal prüfen
- Schritt 5: Lokalen Markt analysieren: ETW vs. MFH — was ist in dieser Stadt gefragt?
Immobilientypen im Rendite-Vergleich
| Typ | Ø Einstiegskapital | Ø Nettorendite | Verwaltungsaufwand |
|---|---|---|---|
| Eigentumswohnung (ETW) | 50.000–120.000 € | 3,0–5,0 % | niedrig |
| Mehrfamilienhaus (MFH) | 200.000–500.000 € | 4,0–6,0 % | hoch |
| Denkmalschutzimmobilie | 80.000–200.000 € | 2,5–4,0 % + hohe AfA | mittel |
| Ferienimmobilie | 80.000–250.000 € | 4,0–8,0 % (saisonal) | sehr hoch |
| Garagen / Stellplätze | 15.000–40.000 € | 5,0–10,0 % | sehr niedrig |
Eigentumswohnungen bleiben für Einsteiger das richtige erste Objekt — überschaubar, manageable, mit klaren Renditeerwartungen. Mehrfamilienhäuser bleiben das Vehikel für den Aufstieg: wer 3+ ETWs verwaltet, sollte ernsthaft über ein MFH nachdenken. Denkmalschutzimmobilien erleben 2026 eine Renaissance bei Spitzenverdienern: die kombinierten AfA-Sätze machen sie bei Grenzsteuersätzen über 42 % extrem attraktiv. Ferienimmobilien: nur mit professioneller Vermarktung und in Top-Lagen (Küste, Alpen).




