Denkmalschutz-Immobilien genießen in Deutschland eine Sonderstellung: Vermieter können 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre von der Steuer absetzen. Das macht sie besonders für Gutverdiener attraktiv – wenn man die Risiken kennt.

Was ist §7i EStG?

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • AfA Normgebäude (ab 1925): 2,0 % p.a. über 50 Jahre (Stand: April 2026)
  • AfA Denkmal: 9 % (8 Jahre) + 7 % (4 Jahre) (Stand: April 2026)
  • Spekulationssteuer: entfällt nach 10 Jahren Haltedauer (Stand: April 2026)
  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (BY) bis 6,5 % (NRW, BRB) (Stand: April 2026)
  • Werbungskosten pauschal: 1.000 €/Jahr ohne Einzelnachweis (Stand: April 2026)
Denkmalschutz-Immobilien als Kapitalanlage: Steuervorteil §7i und §7h

Paragraph 7i Einkommensteuergesetz (EStG) erlaubt Vermietern von denkmalgeschützten Gebäuden, die anerkannten Sanierungskosten wie folgt abzuschreiben:

  • In den ersten 8 Jahren: je 9 % der Sanierungskosten pro Jahr
  • In den folgenden 4 Jahren: je 7 % der Sanierungskosten pro Jahr
  • Gesamt: 100 % in 12 Jahren (8×9% + 4×7% = 100%)

Zusätzlich gilt die normale lineare AfA (§7 EStG) auf den Gebäudeanteil: 2 % p.a. (Baujahr nach 1924) oder 2,5 % p.a. (Baujahr vor 1925).

Rechenbeispiel: Steuervorteil in Zahlen

Praxis-Tipp

Die 15-%-Regel beachten: Investieren Sie in den ersten 3 Jahren nach Kauf nicht mehr als 15 % des Gebäude-Kaufpreises in Renovierungen, sonst werden die Kosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten — und Sie verlieren den sofortigen Steuerabzug. Bei Zweifel: Steuerberater fragen.

ParameterWert
Kaufpreis Altbau (Anteil Gebäude)100.000 €
Sanierungskosten (anerkannt)150.000 €
Abschreibung Jahr 1–8 (9 % von 150k)13.500 €/Jahr
Steuersatz Investor (42 %)42 %
Jährliche Steuerersparnis (Jahre 1–8)5.670 €/Jahr
Gesamtsteuerersparnis über 12 Jahreca. 63.000 €

63.000 € Steuerersparnis auf 150.000 € Sanierungskosten – effektiv kostet die Sanierung den Hochverdiener nur 87.000 €.

§7h: Sanierungsgebiete

Denkmalschutz-Immobilien als Kapitalanlage: Steuervorteil §7i und §7h

§7h gilt für Objekte in städtebaulichen Sanierungsgebieten – auch ohne formellen Denkmalschutz. Selber Abschreibungssatz (9/7 %), aber die Gemeinde muss eine Bescheinigung ausstellen. Weniger bekannt, aber ebenfalls interessant.

Risiken und Nachteile

  • Hohe Kaufpreise: Denkmal-Wohnungen werden oft mit 30–50 % Aufschlag verkauft – der Steuervorteil ist oft eingepreist
  • Auflagen bei Sanierung: Denkmalschutzbehörde muss zustimmen. Fenster, Fassade, Materialien oft vorgeschrieben
  • Anerkennungsrisiko: Nicht alle Sanierungskosten werden anerkannt. Fehler bei der Behördenbescheinigung sind teuer
  • Zustand: Altbauten können Überraschungen bei Schimmel, Statik oder Schadstoffen (Asbest) enthalten
  • Verwaltungsaufwand: Höher als bei Neubauten

Für wen eignen sich Denkmal-Immobilien?

Optimal für:

  • Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz (42 % + SolZ)
  • Anleger mit langem Anlagehorizont (mindestens 10–15 Jahre)
  • Investoren, die das Objekt selbst nicht bewohnen möchten

Checkliste vor dem Kauf

  • Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde liegt vor?
  • Sanierungskosten bereits vertraglich fixiert?
  • Unabhängiger Gutachter für Zustand beauftragt?
  • Steuerberater hat §7i-Abschreibung bestätigt?
  • Vermietbarkeit am Standort geprüft?

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Weitere Steuer-Themen: AfA-Abschreibung | Alle Steuer-Abzüge | Anlage V Tipps

Steuerliche Optimierung: Chancen und Risiken

VorteileNachteile
✓ AfA senkt Steuerlast jährlich✗ Steuerstundung, keine Steuerfreiheit
✓ Werbungskosten sofort absetzbar✗ Anschaffungsnahe Kosten müssen aktiviert werden
✓ Verluste aus V+V verrechenbar✗ Bei Verkauf: mögliche Steuerfreiheit erst nach 10 J.
✓ Denkmal-AfA bis 12 % p.a.✗ Denkmalschutzauflagen erhöhen Kosten
✓ GbR/GmbH für Steuerstrategie✗ GmbH: höherer Verwaltungsaufwand

AfA-Vergleich: Welche Immobilie bringt mehr Steuerersparnis?

ImmobilientypAfA-SatzLaufzeitSteuervorteil bei 100.000 € Gebäudewert
Normgebäude (Bj. ab 1925)2,0 %/Jahr50 Jahre2.000 €/Jahr × Steuersatz
Älteres Gebäude (Bj. vor 1925)2,5 %/Jahr40 Jahre2.500 €/Jahr × Steuersatz
Denkmal (§ 7i EStG)9 % (8J) + 7 % (4J)12 Jahrebis 9.000 €/Jahr × Steuersatz
Neubau ab 2023 (§ 7b EStG)5 %/Jahr20 Jahre5.000 €/Jahr × Steuersatz

Das Steuerrecht für Vermieter hat sich 2023/24 an mehreren Stellen geändert: Der neue AfA-Satz von 5 % für Neubauimmobilien (§ 7b EStG) macht Neubauten steuerlich wieder attraktiver. Gleichzeitig verschiebt die ökologische Lenkung (GEG 2024, Heizungsgesetz) Sanierungskosten nach vorne — die mit entsprechenden KfW-Förderungen aber gut abgefedert werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Optimierung ja, aber niemals eine schlechte Immobilie aus Steuergründen kaufen.