Was das GEG von Vermietern verlangt

Auf einen Blick: Aktuelle Zahlen 2026
  • Mietpreisbremse: max. 10 % über Mietspiegel bei Neuvermietung (Stand: April 2026)
  • Kappungsgrenze Mieterhöhung: 20 % in 3 Jahren (ggf. 15 %) (Stand: April 2026)
  • Mietkaution: max. 3 Nettokaltmieten (Stand: April 2026)
  • Kündigungsfrist Vermieter (> 8 J.): 9 Monate (Stand: April 2026)
  • Betriebskostenabrechnung: spätestens 12 Monate nach Periode (Stand: April 2026)
GEG-Sanierungspflichten 2030: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) setzen schrittweise Energiestandards für Gebäude. Die wichtigsten Punkte: Ab 2024 gilt das Heizungsgesetz — neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Wer alte Heizungen tauscht, muss auf Wärmepumpe, Pellets oder Fernwärme umstellen. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) plant: Bis 2030 sollen die 15 % energieärmsten Gebäude (Klasse F und G) auf Klasse E angehoben werden. Bis 2033 soll der Standard auf Klasse D steigen. Deutschland muss diese EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen — die genauen deutschen Gesetze sind noch in Entwicklung, aber die Richtung ist klar.

Was das für Vermieter bedeutet

GEG-Sanierungspflichten 2030: Was Vermieter jetzt wissen müssen
Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie den Wohnungszustand bei Einzug lückenlos mit Fotos und einem unterschriebenen Übergabeprotokoll. Im Streitfall gilt: Wer keinen Beweis hat, trägt das Risiko. Normale Abnutzung (Kratzer, verblasste Tapeten) zahlt grundsätzlich der Vermieter — nicht der Mieter.

Wenn du eine Wohnung mit Energieeffizienzklasse F oder G besitzt, droht mittelfristig Sanierungszwang. Das betrifft in Deutschland rund 3–4 Millionen Wohneinheiten. Mögliche Szenarien: Pflicht zur Sanierung auf Klasse E bis 2030 (noch kein deutsches Gesetz, aber EU-Vorgabe). Einschränkungen bei Neuvermietung (z.B. Verbot der Vermietung von F/G-Gebäuden ohne Sanierungsplan). Förderungen die Sanierungskosten erheblich abfedern — BEG-Zuschüsse können bis zu 70 % der Sanierungskosten übernehmen. Wer jetzt handelt, sichert sich bessere Förderkonditionen als wer wartet bis gesetzlicher Zwang kommt.

Strategie für Vermieter mit schwachen Energieklassen

GEG-Sanierungspflichten 2030: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Erstens: Energieausweis für alle Objekte besorgen — du brauchst den aktuellen Status. Zweitens: Objekte mit Klasse A/B/C haben kein Problem. Objekte mit D sind sicher bis 2033. Objekte mit E: Beobachten. Objekte mit F/G: Sanierungsplan entwickeln. Drittens: Beim Kauf neuer Objekte Energieklasse als Hauptkriterium berücksichtigen — F/G-Objekte mit hohem Sanierungsaufwand zu Bestandspreisen kaufen, selbst sanieren und durch höhere Mieten refinanzieren. Mehr: Energieeffizienz als Investitionskriterium und Fördermittel für Sanierung.

Welche Sanierungsmaßnahmen haben die beste Kosten-Nutzen-Relation?

GEG-Sanierungspflichten 2030: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Nicht alle Sanierungsmaßnahmen verbessern die Energieklasse gleich effizient. Die besten Kosten-Nutzen-Verhältnisse im Bestand: Dachdämmung: 80–150 Euro/m² Kosten, verbessert Energieklasse oft um eine ganze Stufe. Heizkörper-Thermostate und hydraulischer Abgleich: 500–2.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus, sofortige Effizienzverbesserung. Fensteraustausch: 500–1.200 Euro/Fenster, langer Amortsisationszeitraum aber deutliche Behaglichkeitsverbesserung. Fassadendämmung: Teuerste Maßnahme (80–200 Euro/m²), aber oft notwendig für größere Sprünge in der Energieklasse. Heizungstausch auf Wärmepumpe: 12.000–25.000 Euro pro Einheit, durch BAFA-Förderung (bis zu 70 % der Kosten) oft die wirtschaftlichste Pflichtmaßnahme. Lass immer einen BAFA-gelisteten Energieberater bewerten welche Maßnahmen für dein Objekt am sinnvollsten sind. Mehr: KfW-Kredit beantragen.

Mieter korrekt auswählen — der Prozess

  1. Schritt 1: Exposé schalten: Zielgruppe definieren (Familien, Singles, Studenten)
  2. Schritt 2: Bewerbungsunterlagen anfordern: Schufa, Einkommensnachweise (3 Monate), ggf. Bürgschaft
  3. Schritt 3: Bonitätsprüfung durchführen: Einkommen mindestens 3× Kaltmiete
  4. Schritt 4: Übergabeprotokoll lückenlos erstellen: Fotos + Unterschrift beider Parteien
  5. Schritt 5: Mietvertrag rechtssicher gestalten: aktuelles Muster von Vermieterverbänden nutzen

Mieterhöhungs-Optionen im Überblick

GEG-Sanierungspflichten 2030: Was Vermieter jetzt wissen müssen
MethodeMaximale ErhöhungVoraussetzung
Vergleichsmiete (§ 558 BGB)20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze)Mietspiegel/Vergleichswohnungen
Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)8 % der Modernisierungskosten p.a.Ankündigung 3 Monate vorher
Staffelmiete (§ 557a BGB)Frei vereinbar, aber Mietpreisbremse beachtenSchriftliche Vereinbarung
Indexmiete (§ 557b BGB)Gekoppelt an VerbraucherpreisindexSchriftliche Vereinbarung

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter stark — aber Vermieter haben bei korrekter Vorgehensweise deutlich mehr Rechte als oft gedacht. Die WEG-Reform 2020 hat Modernisierungen einfacher gemacht. Die Mietpreisbremse bleibt 2026 in den meisten Ballungsräumen aktiv. Der größte Fehler vieler Vermieter: unzureichende Dokumentation. Wer Einzugsprotokoll, Bonitätsprüfung und Mietvertrag korrekt aufsetzt, hat im Streitfall fast immer die besseren Karten.